Forschung
Emanuel Willading (31.7.1673–25.2.1738), Sohn des Militäringenieurs Johann und der Marie Manuel sowie Enkel des Hans Rudolf (1595–1679), wurde in Bern 1701 substituierter Kriegsratsschreiber. Er heiratete im Jahr 1705 Anna Katharina Herport (* 1686), Tochter des Landvogts Samuel Herport. Ein Jahr später hatte er das Amt des Kriegsrats- und Stiftsschreibers inne. Ab 1710 sass er im Grossen Rat in Bern und amtete 1719–1725 als Landvogt von Lausanne. 1725 stieg er in den Kleinen Rat auf. Willading hatte zweimal das Amt des Venners inne, 1726–1731 und 1734–1738. Er diente mehrfach auch als Tagsatzungsbeamter (HBLS 7/1934, S. 542; HLS 13/2014, S. 483).
Bern richtete 1728 dem Glasmaler Andreas Fueter 184 Pfund und im folgenden Jahr noch einmal 164 Pfund für die Herstellung der obrigkeitlichen Wappenscheiben in die damals neu errichtete Kirche von Herzogenbuchsee aus. Die Stiftung umfasste den Berner Wappenschild sowie die Ehrenwappen der vier Venner (von Graffenried, Steiger, Willading und von Mülinen) und des Deutschseckelmeisters, wahrscheinlich auch die Wappenscheiben der Landvögte von Wangen und Aarwangen: "Dem Glaasmahler Fueter für Mrghhrn. Ehrenwaapen wie auch Mrhhrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren in die Kirchen zu Herzogenbuchsee, und Hilterfingen zalt An d 184 lb." // "Dem Glaassmahler Fueter Oberkeitl. Schilten in die Kirchen zu Herzogenbuchsee 164 lb." (Staatsarchiv Bern, Seckelmeisterrechnung 1728 und 1729, nach Keller-Ris 1915, S. 170). Die Scheibe Willadings ist auch stilistisch und kompositorisch ein typisches Werk dieses Berner Glasmalers. Zwei weitere, identisch gestaltete Wappenscheiben Emanuel Willadings von 1728 haben sich in den Kirchen von Frutigen und Hilterfingen/Oberhofen erhalten. Diese Werke lassen sich über Quellen ebenfalls dem Glasmaler Andreas Fueter zuweisen. Eine weitere Scheibe des Stifters aus dem Jahr 1730 in der Kirche Stettlen stammt gleichfalls von Fueter.
Datierung
1728
StifterIn
Willading, Emanuel (1673–1738), Venner
Herstellungsort
Eigentümer*in
Kirchgemeinde Herzogenbuchsee.
Die Unterhaltspflicht der acht Glasgemälde im Chor wurde 1885 vom Staat Bern zusammen mit dem Chor an die Kirchgemeinde abgetreten (nach Verzeichnis der Glasgemälde in den Kirchenchören des Kantons Bern, erstellt von B. v. Rodt 1936 [Staatsarchiv Bern, Inv. BB 05.7.343]).