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BE_636: Wappenscheibe Friedrich von Werdt
(BE_Stettlen_refK_Werdt_sIII)

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Titel

Wappenscheibe Friedrich von Werdt

Art des Objekts
Künstler*in / Hersteller*in
Fueter, Andreas · durch Quelle gesichert
Datierung
1730
Masse
30.7 x 23.1 cm im Licht
Standort
Lage
s III 4c
Inventar

Ikonografie

Beschreibung

Vor farblosem Grund steht unter zurückgezogenem braunem Vorhang das Wappen des Friedrich von Werdt in einer von Palmwedeln umfassten, ovalen Rollwerkkartusche. Es wird von einer Freiherrenkrone mit sieben Kugeln überhöht. Am Scheibenfuss nimmt ein Sockel in ganzer Breite die Stifterinschrift auf.

Iconclass Code
46A122 · Wappenschild, heraldisches Symbol
Heraldik

Wappen Friedrich von Werdt

Inschrift

Herr Friderich Von Werdt, / Der Zeit Regierender Venner Lobl: / Statt Bern, Anno 1730.

Signatur

Keine

Technik / Zustand

Erhaltungszustand und Restaurierungen

Übermalungen, namentlich im Vorhang oben rechts; Sprungbleie; die Verbleiung erneuert.

Restaurierungen
1906: Das Bernische Historische Museum beauftragt die Firma W. Isler & Cie. mit der Restauration der Wappenscheiben (Born 1991, S. 73).
1921/26 (anlässlich Ersetzen der Chorfenster) Louis Halter, Bern: Anbringen von Retuschen im Vorhang oben rechts; Einsetzen von Sprungbleien.
1953 Eugen und Louis Halter, Bern: Behebung der Farbschäden durch Schweisswasser: Nachmalen der Scheiben mit Kaltfarbe (Ölfarbe), Konservierung der Scheibenvorder- und rückseiten, Bleisicherung (Born 1991, S. 82f.).

Technik

Farbloses Glas; Bemalung mit Schwarzlot, Silbergelb und Eisenrot sowie blauer und violetter Schmelzfarbe.

Entstehungsgeschichte

Forschung

Friedrich von Werdt (1.10.1671–20.2.1737) war ein Sohn Hans Rudolfs und der Johanna von Luternau. Seit 1697 war er mit Anna Katharina, einer Tochter des Landvogts und Herrn von Toffen Johann Georg von Werdt verheiratet. Friedrich gelangte 1701 in den Grossen Rat zu Bern und amtete 1716–1722 als Schultheiss in Thun. 1724 stieg er in den Kleinen Rat auf, war 1729–1732 Venner zu Gerbern und erreichte 1732 das ranghohe Amt eines Deutschseckelmeisters zu Bern, das er bis zu seinem Tod innehatte. Friedrich von Werdt war auch Oberst und Regimentskommandant im 2. Villmergerkrieg 1712 gewesen (HBLS 7/1934, S. 492; HLS 13/2014, S. 407).
Eine Scheibe von Werdts aus dem Jahr 1734 hat sich zudem in der Kirche von Bleienbach erhalten. Sie kann der gleichen Glasmalerhand zugeschrieben werden.

Für das Standeswappen Berns, das Wappen des dortigen Deutschseckelmeisters und der vier Venner erhielt der Glasmaler Andreas Fueter laut der Berner Seckelmeisterrechnung vom 17. Oktober 1730 über 106 Pfund: "H. Glaassmahler Fueter für Mrghhrn. und Mrhghrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren Ehren-Waappen, in die Kirchen zu Stettlen bezahlt 106 lb. 13 Sch. 4 d" (Keller-Ris 1915, S. 170). Bis auf die Standesscheibe folgen diese Werke alle dem gleichen Kompositionsschema.

Datierung
1730
StifterIn

Werdt, Friedrich von (1671–1737), Venner

Herstellungsort
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Vorbesitzer*in

Staat Bern

Bibliografie und Quellen

Weiteres Bildmaterial

Bern, Fotos Louis Halter (Scheibe im Zustand vor und nach Renovation) als Depositum des Bernischen Historischen Mueums im Vitrocentre Romont (Inv. 25256); SNM Zürich, Neg. 9968 (Andreas Fueter)

Bildinformationen

Name des Bildes
BE_Stettlen_refK_Werdt_sIII
Fotonachweise
© Vitrocentre Romont
Aufnahmedatum
2015
Copyright
© Evangelische-reformierte Kirchgemeinde Stettlen
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Inventar

Referenznummer
BE_636
Autor*in und Datum des Eintrags
Rolf Hasler ; Sarah Keller ; Uta Bergmann 2016