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BE_640: Wappenscheibe Johann Christoph Kasthofer (Castenhoofer)
(BE_Stettlen_refK_Kasthofer_sIV)

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Titel

Wappenscheibe Johann Christoph Kasthofer (Kastenhofer)

Art des Objekts
Künstler*in / Hersteller*in
Fueter, Andreas · zugeschr.
Datierung
1730
Masse
30.1 x 22.6 cm im Licht
Standort
Lage
s IV 4c
Inventar

Ikonografie

Beschreibung

Auf einer gelben Fussplatte steht vor farblosem Grund das von zwei Palmwedeln umkränzte Vollwappen des Johann Christoph Kasthofer (Kastenhofer). Im abgetrennten Fussteil nennt darunter die Inschrift den Stifter.

Iconclass Code
46A122 · Wappenschild, heraldisches Symbol
Heraldik

Wappen Johann Christoph Kasthofer (Kastenhofer)

Inschrift

Herr Johann Christoff Castenhoofer / Pfarrherr Zu Stettlen / Anno 1730.

Signatur

Keine

Technik / Zustand

Erhaltungszustand und Restaurierungen

Das Glas mit der Inschrift neu ergänzt (das Foto des SNM Zürich zeigt das Glasgemälde ohne diese und stellenweise mit Farbausbrüchen) sowie eine kleine weitere Ergänzung aus farblosem Glas am Rand oben rechts; ein kleines altes Flickstück oben rechts; Übermalungen (Kaltretuschen), namentlich in der Helmdecke oben; Sprungbleie; die Verbleiung erneuert.

Restaurierungen
1906: Das Bernische Historische Museum beauftragt die Firma W. Isler & Cie. mit der Restauration der Wappenscheiben (Born 1991, S. 73).
1921/26 (anlässlich Ersetzen der Chorfenster) Louis Halter, Bern: Ergänzung der Inschrift; Anbringen von Retuschen.
1953 Eugen und Louis Halter, Bern: Behebung der Farbschäden durch Schweisswasser: Nachmalen der Scheiben mit Kaltfarbe (Ölfarbe), Konservierung der Scheibenvorder- und rückseiten, Bleisicherung (Born 1991, S. 82f.).

Technik

Farbloses Glas; Bemalung mit Schwarzlot, Silbergelb, Eisenrot sowie blauer Schmelzfarbe.

Entstehungsgeschichte

Forschung

Johann Christoph Kasthofer (4.8.1695–Mai 1733), Sohn des Spitalmeisters zu Aarau Hans Heinrich Kasthofer (* 1666) und der Salome Imhof (1674–1745), schlug die geistliche Laufbahn ein, wurde 1724 Inselprediger in Bern und 1730 Pfarrer in Stettlen. Seit 1730 war er mit Maria Giot († 1766), einer aus Frankreich geflüchteten Protestantin verheiratet (Born 1991, S. 51, 113f.; Kessel 2015). Für seine in die Kirche gestiftete Wappenscheibe kam finanziell sein Schwiegervater Giot mit 12 Kronen auf (Born 1991, S. 67). Der Pfarrer starb schon im relativ jungen Alter von 37 Jahren. Seine Grabplatte von 1733 hat sich in der Kirche Stettlen erhalten (Born 1991, Abb. 10).

Die Scheibe Kasthofers kann aus stilistischen Gründen dem Berner Glasmaler Andreas Fueter zugeschrieben werden, der nachweislich auch die Scheiben der Berner Obrigkeit für die Kirche schuf.

Datierung
1730
StifterIn

Kasthofer (Kastenhofer), Johann Christoph (1695–1733)

Herstellungsort
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Vorbesitzer*in

Staat Bern

Bibliografie und Quellen

Weiteres Bildmaterial

Bern, Fotos Louis Halter (Scheibe im Zustand vor und nach Renovation) als Depositum des Bernischen Historischen Museums im Vitrocentre Romont (Inv. 25256); SNM Zürich, Neg. 9974 (Andreas Fueter)

Bildinformationen

Name des Bildes
BE_Stettlen_refK_Kasthofer_sIV
Fotonachweise
© Vitrocentre Romont
Aufnahmedatum
2015
Copyright
© Evangelische-reformierte Kirchgemeinde Stettlen
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Inventar

Referenznummer
BE_640
Autor*in und Datum des Eintrags
Rolf Hasler ; Sarah Keller ; Uta Bergmann 2016