Forschung
Der Deutschordensritter Rudolf von Fridingen (Friedingen) gehörte einem hegauischen Adelsgeschlecht an, das seine Stammburg in Hohenfriedingen besass. Der Sohn Rudolfs († 1482)diente 1490 als Hofmeister in Beuggen. 1497–1503 amtete er als Komtur in Sumiswald, 1501 auch als Komtur von Hitzkirch und vermutlich 1503–1519 als Komtur in Köniz. Damit ist er vielleicht als kniender Deutschordenritter auch auf der 1503 geschaffenen und geschnitzten Holzdecke der Kirche Köniz dargestellt (Ritter-Lutz 2012, S. 19, dort steht ihm allerdings ein anderes Wappen gegenüber). 1517 wurde Rudolf von Fridingen zum Landkomtur der Ballei Elsass-Burgund erwählt, besass dazu die Zustimmung des Hochmeisters Albrecht von Brandenburg aber nicht und wurde durch Georg von Eltz verdrängt. Statt dessen diente er seit 1518 als Komtur von Altshausen. Georg von Eltz resignierte jedoch 1523 und übergab das Amt Rudolf von Fridingen, der in der Folge bis 1537 als Landkomtur regierte und am 1. April 1537 in Altshausen verstarb (Kurmann-Schwarz; HBLS 3/1929, S. 333; Helvetia Sacra IV, 7.2, S. 789, 802). Rudolf von Fridingen wurde von Niklaus Manuel im Totentanz als ein den Tod umarmender Deutschordensritter festgehalten.
Scheiben des Stifters haben sich auch im Berner Münster (vermutlich 1501, dort als Mitglied der Turniergesellschaft "vom Fisch und Falken"; Kurmann-Schwarz 1998, S. 443–41) und in der Kirche von Neuenegg erhalten. Sein neu gefasster Wappenschild befand sich einst in der Kirche zu Hindelbank (1911 bei einem Brand zerstört; vgl. Lehmann 1913, S. 29, Abb. 13.5).
Die zwölf 1512 nach Sumiswald gestifteten, stilistisch einheitlich geprägten Glasgemälde wurden zweifellos in der gleichen Werkstatt geschaffen, mehrfach restauriert und z. T. erheblich ergänzt. Hans Lehmann schrieb sie 1914 dem Berner Hans Dachselhofer zu. Seine Zuschreibung, die 1937 Thönen und 1973 von Steiger kommentarlos übernahmen, muss bei näherer Betrachtung des Sachverhalts jedoch mit einem grossen Fragezeichen versehen werden. Von Dachselhofer sind keine gesicherten (signierten) Werke erhalten. Aus den Rechnungen weiss man lediglich, dass er von ca. 1510–1540 für die Stadt Bern tätig war, und zwar offenbar mehr als Glaser denn als Glasmaler. Klar als Glasmaler bezeichnet ist ein "Hans Tachselhofer" 1537 in den Stadtrechnungen von Freiburg i. Ü., das von ihm damals mehrere Wappenscheiben bezog (Anderes 1963, S. 222). Bei diesem handelt es sich aber vielleicht nicht um den seit 1509 in Bern nachgewiesenen (alten) Hans Dachselhofer, sondern um seinen gleichnamigen, dort ebenfalls als Glaser tätigen Sohn (HLS 3/2004, S. 562).
Neben Dachselhofer arbeiteten in Bern zahlreiche weitere Glaser bzw. Glasmaler, u. a. die durch Werke bekannten Hans Funk (1500–1539) und Jakob Meyer († vor 1536) oder die – wie Dachselhofer – nur durch Schriftquellen dokumentierten Meister Jakob Stächeli (1507–1527) und Zimprecht Werder (wie im Falle Dachselhofers erweist sich auch die von Hans Lehmann an Stächeli zugesprochene Werkgruppe als reine Hypothese).
Da sich die Werkgruppe von 1512 in Sumiswald von den für Funk und Meyer gesicherten Glasmalereien stilistisch abhebt, darf man vermuten, dass sie in der Werkstatt eines anderen damaligen Berner Glasmalers geschaffen wurde. Um wen es sich dabei handelt, lässt sich beim gegenwärtigen Forschungsstand jedoch nicht mit Sicherheit beantworten.
Ob es sich bei dem in den Damastgrund gesetzten Wappen eventuell um ein Zeichen oder eine Art Signatur des Glasmalers handeln könnte, bleibt zunächst offen. Das Schildbild mit der Krone über einem Dreiberg ist nicht selten und wurde auch von den Küng in Eriswil verwendet. Ein Glasmaler, auf den dieses Wappen hinweisen könnte, ist um 1512 bislang nicht bekannt.
Eine Zeichnung dieser Scheibe im Originalformat mit Eintrag von Leerstellen (=Ergänzungen) von der Hand Johann Heinrich Müllers ist in dessen Nachlass vorhanden, der sich als Depositum des Bernischen Historischen Museums im Vitrocentre Romont befindet (BHM Bern, Inv. E 8, 28518).
Datierung
1512
StifterIn
Fridingen, Rudolf von († 1537)
Herstellungsort
Eigentümer*in
1934 kam der Chor als Eigentum vom Kanton Bern in den Besitz der Kirchgemeinde. Die im Chor befindlichen Glasgemälde blieben aber im Besitz des Kantons (von Steiger, 1973).
Der vom Kanton Bern am 4. April 1984 der Kirchgemeinde unterbreitete Gebrauchsleihvertrag betreffend vorliegender Scheibe wurde von dieser nicht unterzeichnet.