Forschung
Johann Rudolf IV. Tillier (30.4.1629–6.5.1695) wurde als Sohn des Johann Anton IV. (1604–1680) und der Magdalena Zehender geboren. Er kam 1651 in den Grossen Rat in Bern, amtete 1655 als Ohmgeldner, 1657–1663 als Landvogt zu Interlaken und 1674 als Schultheiss zu Thun. 1681 stieg er in den Kleinen Rat auf, wurde 1683 Zeugherr und 1687 Deutschseckelmeister. Johann Rudolf Tillier war seit 1646 mit Elisabeth Thellung, der Tochter Abrahams, des fürstbischöflichen Schaffners und Meiers in Biel, verheiratet. Er besass ein Haus in der unteren Junkerngasse in Bern (HBLS 6/1931, S. 791; HLS 12/2013, S. 393).
Wappenstiftungen Johann Rudolf Tilliers existieren auch in den Kirchen von Gsteig (1662), Biel-Mett (1688) und Hilterfingen (1689). Verschollen sind die Wappenscheibe, die 1678 in die Kirche von Sigriswil kam (Thormann/von Mülinen 1896, S. 86), und die Scheibe von 1657 aus Tilliers Landvogtzeit in Interlaken (Kat. Fischer 1938, Nr. 355).
Johann Rudolf Tillier stiftete die vorliegende Scheibe als ehemaliger Schultheiss von Thun in die Kirche von Steffisburg. In diesem Jahr wurde er Kleinrat und in seinem Amt als höchster obrigkeitlicher Beamter der Stadt und Grafschaft Thun von Friedrich von Graffenried abgelöst, dessen Scheibe ins Bernische Historische Museum gelangte (BHM Inv. 5025). Die Scheiben des alten und neuen Thuner Schultheissen sind gleich komponiert wie die vier Vennerscheiben in Steffisburg sowie die Vennerscheiben von 1678 in den Kirchen von Erlach und Hasle. Sie sind daher wie die Stiftungen der Berner Obrigkeit nach Steffisburg, die durch Quellenbeleg für Hans Jakob Güder gesichert sind, ebenfalls diesem Berner Glasmaler zuzuschreiben.
Datierung
1681
StifterIn
Tillier, Johann Rudolf IV. (1629–1695)
Herstellungsort
Eigentümer*in
Am 2. November 1885 trat der Staat Bern den Kirchenchor an die Kirchgemeinde Steffisburg ab. Der Staat behielt sich aber das Verfügungsrecht über die Glasgemälde im Chor vor und erklärte sich dabei bereit, bei Wegnahme derselben auf Wunsch diese durch Kopien oder andere entsprechende Werke zu ersetzen (Würsten 1979, S. 106f.).