Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit war das Stift St.Pelagius in Bischofszell praktisch alleiniger Grundherr in Hessenreuti. Die eigentliche Vogtei über Hessenreuti aber gehörte dem Bischof von Konstanz, der sie an verschiedene Inhaber verlieh. Von 1543 bis 1602 verwaltete die reiche Konstanzer Familie de Gall die Vogtei. 1690, nach weiteren Wechseln, ging die Vogtei dann offiziell in den Besitz der Stadt St.Gallen über. Diese behielt sie bis 1798 und integrierte sie in die Herrschaft Bürglen. Kirchlich gehörte Hessenreuti stets zur Pfarrei Sulgen (Rothenbühler, 2007; Abegg/Erni, 2018, S. 266).
Das Gerichtshaus soll sich an Stelle eines heute stehenden bäuerlichen Wohnhauses aus dem 18. Jh. befunden haben (Hessenreuti 7) (Abegg/Erni, 2018, S. 268). 1566 stiftete Niklaus de Gall als Gerichtsherr eine Scheibe in dieses Haus (TG_298).
Abegg, R. und Erni, P. (2018). Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau, Bd. IX: Zwischen Bodensee und Bürglen. Die Kunstdenkmäler der Schweiz. Basel: Verlag Birkhäuser.
Rothenbühler, V. (2007). Hessenreuti. Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen von https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/002010/2007-12-13/