Research
Johann Anton IV. Tillier (28.2.1604–1682), Sohn des Johann Anton III. (1569–1634) und der Katharina von Wattenwyl, gelangte 1627 in den Grossen Rat von Bern. 1631 diente er als Grossweibel und 1634 als Schultheiss zu Burgdorf. Schon 1640 avancierte er in den Kleinen Rat, wurde 1646 Heimlicher von den Burgern und 1648 Landvogt zu Lausanne. Er amtete 1650–1660 als Welschseckelmeister, 1668–1670 als Salzdirektor und 1674–1679 als Venner zu Gerbern. Für seine Regierung führte er im Bauernkrieg 1653 die Verhandlungen mit Niklaus Leuenberger und den Emmentaler Bauern. Johann Anton Tillier war zweimal verheiratet, seit 1624 mit Magdalena Zehender, Tochter des Marquard Zehender, und in zweiter Ehe seit 1667 mit Barbara Reiff Tribolet (HBLS 6/1931, S. 791; HLS 12/2013, S. 392).
Johann Anton Tillier stiftete weitere, noch heute erhaltene Wappenscheiben in die Kirchen von Langnau (1674), Leissigen (ca. 1675) und Erlach (1678). Zudem befand sich eine Scheibe Tilliers von 1678 vormals in Privatbesitz. Diese kam wahrscheinlich 1961 bei der Galerie Stuker in Bern zur Auktion und ist seither verschollen (Kat. Stuker 1961, Nr. 2711). Dabei wird es sich um eine der beiden Scheiben handeln, die 1678 in die Kirchen von Wohlen und Sigriswil gelangten und später von dort verschwanden (Thormann/von Mülinen 1896, S. 86, 95).
Die vorliegende Scheibe Tilliers ist für den Berner Glasmaler Johann Jakob Güder gesichert, der laut den Amtsrechnungen Burgdorfs 1679/80 acht Wappenscheiben in das umgebaute Gotteshaus Hasle lieferte: "Johann Jacob Güder, dem Glasmahler für 8 in die Kirchen zu Hassli gemachte Ehrenwappen 128 Pf. 4 Sch. 8 d." (zitiert nach Heinz Matile, in: Kartei Ortskatalog Glasgemälde, BHM bern; Dr. Marti-Wehren, Auszüge aus den Berner Amtsrechnungen, Staatsarchiv Bern [Kopien im Vitrocentre Romont]). Sie folgt dem gleichen Bildaufbau wie die drei anderen Vennerscheiben in Hasle.
Dating
1678
Original Donor
Tillier, Johann Anton IV. (1604–1682), Venner
Place of Manufacture
Owner
Kirchgemeinde Hasle.
Die Unterhaltspflicht der 1910 im Chor befindlichen Glasgemälde wurde damals vom Staat Bern zusammen mit dem Chor an die Kirchgemeinde abgetreten (nach dem am 1. April 1940 überarbeiteten Verzeichnis der Glasgemälde in den Kirchenchören des Kantons Bern, erstellt 1936 von B. v. Rodt [Staatsarchiv Bern, Inv. BB 05.7.343]).