Research
Ludwig von Wattenwyl (19.8.1669–14.2.1740), war ein Sohn des Welschseckelmeisters Hans Jakob (1623–1695) und der Johanna Stürler (* 1635). 1699 heiratete er Salome Maria Thormann, Tochter des Ratsherren Beat Ludwig. Von Wattenwyl, der Besitzer eines Rebguts in Féchy war, gelangte nach seiner Offizierszeit in französischen Diensten 1701 in den Grossen Rat von Bern. 1712 diente er als Oberst im Toggenburgerkrieg. 1716 stieg er in den Kleinen Rat auf, amtete 1719–1721 als Zeugherr, 1721–1728 als Welschseckelmeister und 1733–1737 als Venner zu Pfistern. 1723 führte er als Oberkommandant der Waadt die Untersuchung gegen den Waadtländer Rebellen Jean Daniel Abraham Davel (1670–1723) durch. Von 1723–1731 präsidierte von Wattenwyl auch das Direktorium des Grossen Spitals zu Bern und von 1725–1729 zusätzlich die dortige Baukommission (Born 1991, S. 51f.; HLS 13/2014, S. 291f.).
Eine weiteres Glasgemälde Ludwig von Wattenwyls, das aus dem Jahre 1710 stammt und sein Wappen sowie dasjenige seiner Frau zeigt, befindet sich in Berner Privatbesitz (BE_9352).
Ludwig von Wattenwyl stiftete seine Scheibe nach Stettlen nicht als Vertreter des Spitals, sondern als bernischer Beamter und (Alt-)Seckelmeister des Welschlandes. Sie kann aus stilistischen Gründen dem Berner Glasmaler Andreas Fueter zugeschrieben werden, der nachweislich auch die Scheiben der Berner Obrigkeit für die Kirche schuf.
Dating
1730
Original Donor
Wattenwyl, Ludwig von (1669–1740)
Place of Manufacture
Owner
Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).
Previous Owner