Research
Die beiden Solothurner Scheiben waren ursprünglich im südlichen Chorfenster platziert, als Pendant zu den zwei Freiburger Scheiben im Fenster n II. Noch zur Zeit Hans Lehmanns befanden sie sich an dieser Stelle (vgl. Lehmann 1914; Trümpler 1989).
In Jegenstorf gab es neben dem Kirchhügel die Gerichtsstätte der alten Landgrafschaft Burgund, wo über Jahrhunderte die Verhandlungen zwischen Bern und Solothurn abgehalten wurden. Das dürfte ein Grund für Solothurns Scheibenschenkung in die Kirche gewesen sein (Lehmann 1914, S. 53).
Die Solothurner Standesscheibe ist kleiner als ihre Pendant-Scheibe mit dem hl. Ursus und unterscheidet sich auch in stilistischer Hinsicht von ihr. Hans Lehmann vermutete, dass es sich um einen Ersatz für die ursprüngliche Standesscheibe aus der Zeit um 1515 handelt. Diese wäre kurz nach der Stiftung zerstört und durch die jetzige ersetzt worden (Lehmann 1914). Bei dieser Annahme bleibt aber rätselhaft, weshalb der Glasmaler die erneuerte Solothurner Standesscheibe im Format nicht dem älteren Gegenstück anpasste. Wahrscheinlicher ist, dass es sich beim vorliegenden Werk um eine ältere Scheibe handelt, die bereits in den Vorgängerbau gestiftet und später in den Neubau übernommen wurde. Der folgende Eintrag in den Solothurner Seckelmeisterrechnungen von 1504 ist möglicherweise darauf zu beziehen: "Aber umb 1 fenster so gan Jegestorff geschenckt ist, cost 4 lb." (Dietschi 1940). Um dieselbe Zeit – 1505 – wurde das Glasgemälde des Rudolf von Erlach in die Vorgängerkirche von Jegenstorf gestiftet, das 1515 ebenfalls in den Neubau übernommen wurde. Diese beiden Scheiben sind ausserdem gleich breit.
Lehmanns Zuschreibung der Solothurner Scheibe an Hans Funk ist aufgrund mangelnder stilistischer Parallelen abzulehnen (vgl. Lehmann 1914).
Dating
um 1504
Period
1504 – 1525
Original Donor
Place of Manufacture
Owner
Seit 1984 Kirchgemeinde Jegenstorf (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).
Previous Owner