Recherche
Für das Standeswappen Berns, das Wappen des dortigen Deutschseckelmeisters und der vier Venner erhielt der Glasmaler Andreas Fueter laut der Berner Seckelmeisterrechnung vom 17. Oktober 1730 über 106 Pfund: "H. Glaassmahler Fueter für Mrghhrn. und Mrhghrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren Ehren-Waappen, in die Kirchen zu Stettlen bezahlt 106 lb. 13 Sch. 4 d" (Keller-Ris 1915, S. 170).
Die Bernscheibe in Stettlen ist weitgehend analog komponiert wie die Berner Standesscheiben von 1728 in den Kirchen von Frutigen und Herzogenbuchsee, die aufgrund der Quellen ebenfalls für Andreas Fueter gesichert sind. Vergleichbar ist zudem die ähnliche Bernscheibe von 1714 in der Kirche Rothrist. Auch sie stammt aus der Hand dieses vielbeschäftigten Berner Glasmalers (Hasler 2002, S. 239, Kat.-Nr. 114).
Datation
1730
Commanditaire / Donateur·trice
Lieu de production
Propriétaire
Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).
Propriétaire précédent·e