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Hans Albrecht III. von Mülinen wurde 1480 als Sohn des Hans Albrecht II. und der Dorothea von Bubenberg, einer Tochter des berühmten Adrian von Bubenberg, geboren. Er trat schon 1494 dem Deutschen Orden bei und verzichtete gegen eine Leibrente auf sein väterliches und mütterliches Erbe. 1506 wurde er zum Komtur von Hitzkirch ernannt. 1519 wurden ihm die reiche Kommende Mainau am Bodensee und die Kommende Hitzkirch auf Lebenszeit verschrieben. Hans Albrecht pflegte Kontakte zu Huldrych Zwingli und anderen Reformatoren und führte 1529 die Reformation in Hitzkirch ein, nachdem er 1528 die letzte Abtissin von Rüegsau, Margaretha von Freiberg, geheiratet hatte. 1531 wurde er von den katholischen Luzernern vertrieben und floh in seine Heimatstadt Bern. Von der dortigen Obrigkeit erhielt er 1532 die Verwaltung der Kommende Köniz, wo er 1544 starb. Ein Porträt Hans Albrechts hängt als Depositum der Familie von Mülinen im Schloss Jegenstorf (von Mülinen 1844, S. 25; HBLS 5/1929, S. 180; Brändy 2010, S. 59–61; Helvetia Sacra IV, 7.2, S. 789).
Die zwölf 1512 nach Sumiswald gestifteten, stilistisch einheitlich geprägten Glasgemälde wurden zweifellos in der gleichen Werkstatt geschaffen, mehrfach restauriert und z. T. erheblich ergänzt. Hans Lehmann schrieb sie 1914 dem Berner Hans Dachselhofer zu. Seine Zuschreibung, die 1937 Thönen und 1973 von Steiger kommentarlos übernahmen, muss bei näherer Betrachtung des Sachverhalts jedoch mit einem grossen Fragezeichen versehen werden. Von Dachselhofer sind keine gesicherten (signierten) Werke erhalten. Aus den Rechnungen weiss man lediglich, dass er von ca. 1510–1540 für die Stadt Bern tätig war, und zwar offenbar mehr als Glaser denn als Glasmaler. Klar als Glasmaler bezeichnet ist ein "Hans Tachselhofer" 1537 in den Stadtrechnungen von Freiburg i. Ü., das von ihm damals mehrere Wappenscheiben bezog (Anderes 1963, S. 222). Bei diesem handelt es sich aber vielleicht nicht um den seit 1509 in Bern nachgewiesenen (alten) Hans Dachselhofer, sondern um seinen gleichnamigen, dort ebenfalls als Glaser tätigen Sohn (HLS 3/2004, S. 562).
Neben Dachselhofer arbeiteten in Bern zahlreiche weitere Glaser bzw. Glasmaler, u. a. die durch Werke bekannten Hans Funk (1500–1539) und Jakob Meyer († vor 1536) oder die – wie Dachselhofer – nur durch Schriftquellen dokumentierten Meister Jakob Stächeli (1507–1527) und Zimprecht Werder (wie im Falle Dachselhofers erweist sich auch die von Hans Lehmann an Stächeli zugesprochene Werkgruppe als reine Hypothese).
Da sich die Werkgruppe von 1512 in Sumiswald von den für Funk und Meyer gesicherten Glasmalereien stilistisch abhebt, darf man vermuten, dass sie in der Werkstatt eines anderen damaligen Berner Glasmalers geschaffen wurde. Um wen es sich dabei handelt, lässt sich beim gegenwärtigen Forschungsstand jedoch nicht mit Sicherheit beantworten.
Datation
1512
Commanditaire / Donateur·trice
Mülinen, Hans Albrecht von (1480–1544)
Lieu de production
Propriétaire
1934 kam der Chor als Eigentum vom Kanton Bern in den Besitz der Kirchgemeinde. Die im Chor befindlichen Glasgemälde blieben aber im Besitz des Kantons (von Steiger, 1973).
Der vom Kanton Bern am 4. April 1984 der Kirchgemeinde unterbreitete Gebrauchsleihvertrag betreffend vorliegender Scheibe wurde von dieser nicht unterzeichnet.