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Hans Ulrich von Stoffeln, ein Sohn des aus einem Hegauer Adelsgeschlecht stammenden Heinrich von Stoffeln und der Ursula von Bodmann, trat 1492 in den Deutschen Orden ein. 1512–1528 diente er als Komtur zu Sumiswald, und 1534–1543 ist er als Komtur in Gebweiler im Elsass bezeugt (Helvetia Sacra IV, 7.2, S. 789, 803). Zwei Wappenscheiben der Eltern Hans Ulrichs gehörten einst zum Glasgemäldezyklus, der in den 1520er Jahren in das Stadthaus der Bubenberg (Erlacherhof) in Bern gestiftet und später in die Kirche Hindelbank überführt wurde, wo er 1911 einem Brand zum Opfer fiel (Lehmann 1913).
Die zwölf 1512 nach Sumiswald gestifteten, stilistisch einheitlich geprägten Glasgemälde wurden zweifellos in der gleichen Werkstatt geschaffen, mehrfach restauriert und z. T. erheblich ergänzt. Hans Lehmann schrieb sie 1914 dem Berner Hans Dachselhofer zu. Seine Zuschreibung, die 1937 Thönen und 1973 von Steiger kommentarlos übernahmen, muss bei näherer Betrachtung des Sachverhalts jedoch mit einem grossen Fragezeichen versehen werden. Von Dachselhofer sind keine gesicherten (signierten) Werke erhalten. Aus den Rechnungen weiss man lediglich, dass er von ca. 1510–1540 für die Stadt Bern tätig war, und zwar offenbar mehr als Glaser denn als Glasmaler. Klar als Glasmaler bezeichnet ist ein "Hans Tachselhofer" 1537 in den Stadtrechnungen von Freiburg i. Ü., das von ihm damals mehrere Wappenscheiben bezog (Anderes 1963, S. 222). Bei diesem handelt es sich aber vielleicht nicht um den seit 1509 in Bern nachgewiesenen (alten) Hans Dachselhofer, sondern um seinen gleichnamigen, dort ebenfalls als Glaser tätigen Sohn (HLS 3/2004, S. 562).
Neben Dachselhofer arbeiteten in Bern zahlreiche weitere Glaser bzw. Glasmaler, u. a. die durch Werke bekannten Hans Funk (1500–1539) und Jakob Meyer († vor 1536) oder die – wie Dachselhofer – nur durch Schriftquellen dokumentierten Meister Jakob Stächeli (1507–1527) und Zimprecht Werder (wie im Falle Dachselhofers erweist sich auch die von Hans Lehmann an Stächeli zugesprochene Werkgruppe als reine Hypothese).
Da sich die Werkgruppe von 1512 in Sumiswald von den für Funk und Meyer gesicherten Glasmalereien stilistisch abhebt, darf man vermuten, dass sie in der Werkstatt eines anderen damaligen Berner Glasmalers geschaffen wurde. Um wen es sich dabei handelt, lässt sich beim gegenwärtigen Forschungsstand jedoch nicht mit Sicherheit beantworten.
Datation
1512
Commanditaire / Donateur·trice
Stoffeln, Hans Ulrich von
Lieu de production
Propriétaire
1934 kam der Chor als Eigentum vom Kanton Bern in den Besitz der Kirchgemeinde. Die im Chor befindlichen Glasgemälde blieben aber im Besitz des Kantons (von Steiger, 1973).
Der vom Kanton Bern am 4. April 1984 der Kirchgemeinde unterbreitete Gebrauchsleihvertrag betreffend vorliegender Scheibe wurde von dieser nicht unterzeichnet.