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BE_635: Wappenscheibe Wolfgang von Mülinen
(BE_Stettlen_refK_Mülinen_sIII)

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Titel

Wappenscheibe Wolfgang von Mülinen

Art des Objekts
Künstler*in / Hersteller*in
Fueter, Andreas · durch Quelle gesichert
Datierung
1730
Masse
30.9 x 23.3 cm im Licht
Standort
Lage
s III 3b
Inventar

Ikonografie

Beschreibung

Vor blauem Grund steht unter zurückgezogenem blauem Vorhang das Wappen des Wolfgang von Mülinen in einer von Palmwedeln umfassten, ovalen Rollwerkkartusche. Es wird von einer Freiherrenkrone mit sieben Kugeln überhöht. Am Scheibenfuss nimmt der Sockel in ganzer Breite die Stifterinschrift auf.

Iconclass Code
46A122 · Wappenschild, heraldisches Symbol
Heraldik

Wappen Wolfgang von Mülinen

Inschrift

Jr. Wolffgang Von Müllinen / diser Zeit Regierender Venner Lobl: / Statt Bern. Anno 1730.

Signatur

Keine

Technik / Zustand

Erhaltungszustand und Restaurierungen

Sprungbleie; die Verbleiung erneuert.
Restaurierungen
1906: Das Bernische Historische Museum beauftragt die Firma W. Isler & Cie. mit der Restauration der Wappenscheiben (Born 1991, S. 73).
1921/26 (anlässlich Ersetzen der Chorfenster) Louis Halter, Bern: Einsetzen von Sprungbleien.
1953 Eugen und Louis Halter, Bern: Behebung der Farbschäden durch Schweisswasser: Nachmalen der Scheiben mit Kaltfarbe (Ölfarbe), Konservierung der Scheibenvorder- und rückseiten, Bleisicherung (Born 1991, S. 82f.).

Technik

Farbloses Glas; Bemalung mit Schwarzlot, Silbergelb, Eisenrot sowie blauer und violetter Schmelzfarbe.

Entstehungsgeschichte

Forschung

Wolfgang von Mülinen (24.11.1665–30.9.1735), Sohn des Beat Ludwig (1612–1674) und der Magdalena von Tscharner sowie Bruder des Albrecht, war zunächst in französischen Diensten tätig. 1692 heiratete er in erster Ehe Anna Manuel, die Tochter des Offiziers in holländischen Diensten Hans Rudolf Manuel. Eine zweite Ehe ging er 1705 mit Esther von Diesbach, Tochter des Landvogts von Lenzburg Rudolf ein. Wolfgang von Mülinen gelangte 1711 in den Grossen Rat in Bern und führte 1712 als Oberst und Brigadier das Oberländer Regiment im 2. Villmergerkrieg. 1717–1723 war er Landvogt in Fraubrunnen, ab 1725 des Kleinen Rats, 1728 Venner zu Schmieden und 1731 Tagsatzungsgesandter nach Baden (HBLS 5/1929, S. 180; HLS 8/2009, S. 800).
Eine weitere Scheibe des Stifters von 1728 hat sich in der Kirche von Herzogenbuchsee erhalten. Sie stammt aus der Hand des gleichen Glasmalers.

Für das Standeswappen Berns, das Wappen des dortigen Deutschseckelmeisters und der vier Venner erhielt der Glasmaler Andreas Fueter laut der Berner Seckelmeisterrechnung vom 17. Oktober 1730 über 106 Pfund: "H. Glaassmahler Fueter für Mrghhrn. und Mrhghrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren Ehren-Waappen, in die Kirchen zu Stettlen bezahlt 106 lb. 13 Sch. 4 d" (Keller-Ris 1915, S. 170). Bis auf die Standesscheibe folgen diese Werke alle dem gleichen Kompositionsschema.

Datierung
1730
StifterIn

Mülinen, Wolfgang von (1665–1735), Venner

Herstellungsort
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Vorbesitzer*in

Staat Bern

Bibliografie und Quellen

Weiteres Bildmaterial

Bern, Fotos Louis Halter (Scheibe im Zustand vor und nach Renovation) als Depositum des Bernischen Historischen Museums im Vitrocentre Romont (Inv. 25255); SNM Zürich, Neg. 9967 (Andreas Fueter)

Bildinformationen

Name des Bildes
BE_Stettlen_refK_Mülinen_sIII
Fotonachweise
© Vitrocentre Romont
Aufnahmedatum
2015
Copyright
© Evangelische-reformierte Kirchgemeinde Stettlen
Eigentümer*in

Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).

Inventar

Referenznummer
BE_635
Autor*in und Datum des Eintrags
Rolf Hasler ; Sarah Keller ; Uta Bergmann 2016