Research
Wolfgang von Mülinen (24.11.1665–30.9.1735), Sohn des Beat Ludwig (1612–1674) und der Magdalena von Tscharner sowie Bruder des Albrecht, war zunächst in französischen Diensten tätig. 1692 heiratete er in erster Ehe Anna Manuel, die Tochter des Offiziers in holländischen Diensten Hans Rudolf Manuel. Eine zweite Ehe ging er 1705 mit Esther von Diesbach, Tochter des Landvogts von Lenzburg Rudolf ein. Wolfgang von Mülinen gelangte 1711 in den Grossen Rat in Bern und führte 1712 als Oberst und Brigadier das Oberländer Regiment im 2. Villmergerkrieg. 1717–1723 war er Landvogt in Fraubrunnen, ab 1725 des Kleinen Rats, 1728 Venner zu Schmieden und 1731 Tagsatzungsgesandter nach Baden (HBLS 5/1929, S. 180; HLS 8/2009, S. 800).
Eine weitere Scheibe des Stifters von 1728 hat sich in der Kirche von Herzogenbuchsee erhalten. Sie stammt aus der Hand des gleichen Glasmalers.
Für das Standeswappen Berns, das Wappen des dortigen Deutschseckelmeisters und der vier Venner erhielt der Glasmaler Andreas Fueter laut der Berner Seckelmeisterrechnung vom 17. Oktober 1730 über 106 Pfund: "H. Glaassmahler Fueter für Mrghhrn. und Mrhghrn. Teutsch Seckelmeister und Venneren Ehren-Waappen, in die Kirchen zu Stettlen bezahlt 106 lb. 13 Sch. 4 d" (Keller-Ris 1915, S. 170). Bis auf die Standesscheibe folgen diese Werke alle dem gleichen Kompositionsschema.
Dating
1730
Original Donor
Mülinen, Wolfgang von (1665–1735), Venner
Place of Manufacture
Owner
Ausscheidungsvertrag vom 1. Januar 1876 zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde Stettlen: Das Kirchengebäude mit Ausschluss des Turms ist Eigentum der Kirchgemeinde und der Turm Eigentum der Einwohnergemeinde..., an "Beweglichkeiten" kommen der Kirchgemeinde u. a. zu: "die Glasmalereien an den Fenstern des Kirchenchors und Kirchenlettners, mit der Verpflichtung, dieselben in Stand zu halten und niemals zu veräussern." (Born 1991, S. 134f.). Im Jahr 1876 ist der Kirchenchor mit den Glasgemälden aber noch im Besitz des Kantons Bern.
1933 trat der Kanton Bern den Chor an die Kirchgemeinde ab. Die 14 Glasgemälde im Chor behält der Staat Bern aber in seinem Eigentum (Born 1991, S. 73, 140f.).
Seit 1984 Kirchgemeinde Stettlen (laut Gebrauchsleihevertrag mit dem Kanton Bern vom 25.1.1984).
Previous Owner