Research
Johann Rudolf IV. Tillier (30.4.1629–6.5.1695), Sohn des Grossweibels Johann Anton IV. (1604–1680) und der Magdalena Zehender, war seit 1646 mit Elisabeth Thellung, einer Tochter des fürstbischöflichen Schaffners und Meiers von Biel, Abraham Thellung, verheiratet. Dieser Ehe entsprangen fünf Kinder. 1651 kam Johann Rudolf in den Grossen Rat von Bern und wurde 1655 Ohmgeldner. 1657–1663 war er Landvogt zu Interlaken und 1674 Schultheiss zu Thun. 1681 stieg er in den Kleinen Rat auf, amtete 1683 als Zeugherr und 1687 als Deutschseckelmeister. Hans Rudolf Tillier stockte das Familienstipendium mit einem Legat auf und besass ein Haus in der unteren Junkerngasse in Bern (HBLS 6/1931, S. 791; HLS 12/2013, S. 393). Ein mutmassliches Porträt Johann Rudolf Tilliers und das seiner Frau wurde im Frühling 2013 in der Galerie Stuker in Bern versteigert (Kat. Stuker, Gemälde Teil 1, Nr. 1010).
Weitere Scheibenstiftungen Hans Rudolf Tilliers haben sich in den Kirchen von Gsteig (1662), Steffisburg (1681) und Hilterfingen (1689) erhalten. Verschollen sind die Wappenscheibe, die 1678 in die Kirche von Sigriswil kam (Thormann/von Mülinen 1896, S. 86), und die Scheibe von 1657 aus Tilliers Landvogtzeit in Interlaken (Kat. Fischer 1938, Nr. 355).
Die Scheiben von Mett stammen alle von derselben Hand und sind aufgrund der Bieler Stadtrechnung (s. Bieler Stadtscheibe) einem Zofinger Glasmaler zuzuschreiben. Aus zeitlichen Gründen kann es sich dabei sowohl um Johannes Suter (1652–1697) als auch um Johann Jakob Müller (1660–1712) handeln, die laut Lehmann beide beim Aarauer Glasmaler Hans Ulrich II. Fisch in die Lehre gingen. Gesicherte Scheiben aus der Hand Johannes Suters existieren nicht. Die Scheiben sind aus stilistischen Gründen aber wohl Johann Jakob Müller zuzuweisen. Parallelen gibt es insbesondere zur Scheibe, die Müller 1681 für seine eigene Stiftung hergestellt hat (Lehmann 1945, Abb. 30).
Dating
1688
Original Donor
Tillier, Johann Rudolf IV. (1629–1695), Deutschseckelmeister
Place of Manufacture
Owner
Kirchgemeinde Biel-Mett.
Die Unterhaltspflicht der zwei Glasgemälde im Chor wurde 1898 vom Staat Bern zusammen mit dem Chor an die Kirchgemeinde abgetreten (nach Verzeichnis der Glasgemälde in den Kirchenchören des Kantons Bern, erstellt von B. v. Rodt 1936 [Staatsarchiv Bern, Inv. BB 05.7.343]).