Das Glasgemälde schildert das Urteil Salomons (1 Kg 3, 16ff.). Im Palastsaal auf seinem Löwenthron sitzend, befiehlt der weise König in Anwesenheit der beiden streitenden Frauen dem vor ihm stehenden Soldaten, das von ihm gehaltene lebende Kind zweizuteilen. Für diese Darstellung benutzte Matthias Zwirn als Vorlage den Kupferstich aus Matthäus Merians Bilderbibel. Gerahmt wird das Figurenbild durch eine rote Arkade, an deren Flachbogen die Bildlegende in einer Kartusche angebracht ist. Die Stifterinschrift und das oval umkränzte Stifterwappen sind am Scheibenfuss platziert.
Wappen Anton Haldi.
Hr. Anthoni Haldi der Zÿtt Castlan / vnd Landts Haupt man zů Sannen / vnd Christina Frut schin sin Ehgemahl. / Anno: 1658.
Vm Zwaÿ Kinder han Zwo ain Streit / das tod will keins, das lebend baid, / Salomon daß lebend thailen ließ, / das můetter hertz sich mercken lies.
Keine