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Von Paul Leonhard Ganz wurde der Entwurf Bernhard Herzog zugeschrieben (Ganz 1996, S. 89). Die Zeichnung zeigt die gleichen stilistischen Merkmale, wie die kräftige, frei über die Konturen geführte Lavierung, auf, wie z. B. der signierte Riss des Meisters im Kupferstichkabinett des Kunstmuseums Basel (U. I. 167). Zwischen 1584 und 1587 sind einige Risse Herzogs mit Jagdszenen in den Oberlichtern erhalten, z. B. der bereits erwähnte Riss im Kupferstichkabinett Basel (Inv. U. I. 167) oder ein Entwurf in der Sammlung Wyss im Bernischen Historischen Museum (BHM 20036.415) (Hasler 1996/1997, 1. Bd. S. 125).
Die beiden Monogramme THW (Thüring Walther) und HRL (Hans Rudolf Lando) sind eindeutig als Eigentumsvermerke zu werten, wie dies bereits von Ganz erkannt wurde (Ganz 1996, S. 89). Sie heben sich in der Farbe und im Zeichenmittel vom Rest des Entwurfs ab. Die Jahreszahl neben dem Monogramm THW ist mit einem anderen Zeichenutensil angebracht worden (M. Gartenmeister 2019, S. 66–67) und stimmt eher mit dem Monogramm Landos überein. Wie Hasler vermutet, könnte es sich hierbei um das Kaufdatum Landos handeln (Hasler 1996/1197, S. 126). Dies würde bedeuten, dass dieses Blatt das erste wäre, das Lando erworben hat (M. Gartenmeister 2019, S. 66). Das Monogramm HRL zeigt eine frühe Form und ist ein Hinweis für den Erwerb zu Beginn Landos Tätigkeit als Glasmaler. Das zweite Monogramm THW ist somit als weiteres Besitzerzeichen zu deuten. Lando besass einen identischen Riss in seiner Sammlung, der heute in der Österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrt wird (LAV X 96/2017). Auf diesem ist neben dem Namen Landos auch die Beischrift "nach Murers" zu lesen (Canestrini 2000, S. 136). Beide Entwürfe kopieren daher wohl eine ältere Vorlage Christoph Murers (M. Gartenmeister 2019, S. 66). Hans Rudolf Lando erwarb die beiden Risse zu verschiedenen Zeiten und von unterschiedlicher Quelle.
Die Allianz bezieht sich wohl auf Bartholomäus May (1567–1611), den Herrn zu Rued und Hünningen, der 1584 Elisabeth von Wattenwyl heiratete. Bartolomäus May war seit 1588 Mitglied des Grossen Rats, 1592 bis 1598 Kastellan zu Zweisimmen und 1601 und 1607 Landvogt zu Yverdon.
Datation
um 1587
Période
1570 – 1590
Propriétaire
Schweizerische Eidgenossenschaft
Propriétaire précédent·e
Bis 1602 Thüring Walther, Bern (1546–1616); Ab 1602 Hans Rudolf Lando, Bern (1584–1646). Seit dem 19. Jahrhundert in der Sammlung Johann Emanuel Wyss.
Numéro d'inventaire
BHM 20036.714