Johannes Guler von Wyneck (31.10.1562–24.1.1637) ist der bekannte Politiker, Historiker und Kartograf aus dem Kanton Graubünden. Er war Sohn des Hans Guler und der Anna Buol. 1583 ehelichte er Barbla von Perini und nach deren Tod 1591 Elisabeth von Salis. Durch sie gelangte er 1602 in den Besitz des Schlösschens Wynegg (Wyneck) oberhalb von Malans, wo er Wohnsitz nahm und nach dem er sich fortan nannte. 1582 wurde er Landschreiber und etwas später Landesfähnrich von Davos sowie 1587 Veltliner Landeshauptmann. 1592–1604 amtete er als Davoser Landammann und damit auch als Bundslandammann des Zehngerichtenbundes. 1607 verurteilte ihn ein von spanischen Parteigängern dominiertes Strafgericht in Chur zu Tode. Noch im gleichen Jahr rehabilitiert, zog er sich für mehrere Jahre aus der Politik zurück. Um den Bündner Wirren zu entgehen, übersiedelte er mit seiner Familie schliesslich nach Zürich, wo er 1619 das Bürgerrecht erhielt. 1622 unterstützte er den Widerstand der reformierten Prättigauer gegen Österreich. 1623 erwarb er tauschweise das bei Zürich gelegene Schlösschen Susenberg und 1627 übersiedelte er auf seinen Churer Sitz St. Margarethen. Johannes Guler von Wyneck machte sich nicht nur als Politiker, sondern auch als Historiker und Kartograf einen Namen. Bekannt ist namentlich seine 1616 gedruckte “Raetia”, eine Kompilation von Werken bündnerischer und eidgenössischer Chronisten (HLS, 5/2006, S. 813).
Hans Heinrich Grebel (1586–1658), der gleichnamigen reformierten Stadtzürcher Familie entstammend und Sohn Konrads (1561–1626), wurde 1613 Landvogt von Eglisau, 1618 Mitglied des Zürcher Stadtgerichts und 1623 Obervogt und Quartierhauptmann zu Weinfelden. In Zürich war er Mitglied des Rats und des Geheimen Rats. 1634 wurde er Vogt von Lugano sowie 1638 Obervogt von Küssnacht (HBLS, 3/1926, S. 727).
Ausser der vorliegenden Wappengabe, die er laut Inschrift als Obervogt von Weinfelden zusammen mit Johannes Guler machte, gibt es von Grebel eine vermutlich 1623 entstandene Scheibe im Gasthaus Trauben zu Weinfelden (TG_1452). Zudem befindet sich im dortigen Rathaus eine Scheibenkopie des 19. Jahrhunderts, die sein Wappen zeigt. Das Schweizerische Nationalmuseum besitzt eine zu einer von Hans Jakob II. Nüscheler geschaffenen Serie gehörige Scheibe, die Grebel 1644 zusammen mit Matthias Landolt gestiftet hatte (Schneider, 1971, Bd. 2, Nr. 584).
Die Allegorie der von der Zeit ans Licht geholten Wahrheit greift ein Thema auf, das Christoph Murer in seinem nie zur Aufführung gelangten Drama zur Christenverfolgung in Edessa behandelte. Die dafür entworfenen Radierungen Murers gab Hans Heinrich Rordorf 1622 als Emblembuch heraus. Darin findet sich unter Emblem XXXVIII die “Wahrheit” im Beisein der gleichen Figuren wie auf Gulers und Grebels Scheibe (Vignau-Wilberg, 1982, S. 106f., Abb. 120). In Murers Radierung tritt sie mit brennender Fackel und der als “Verbum Dei” bezeichneten Bibel allerdings nicht aus einem Wolkenkranz hervor, vielmehr erscheint sie, von der Zeit an der Hand geführt, als Sitzende in den Lüften schwebend. Die Wahrheit als die Tochter der Zeit (Veritas filia temporis) war ein beliebtes Thema der Renaissance- und Barockkünstler. Murer verlieh ihr dabei in seiner Radierung aber eine ganz spezifische Bedeutung, indem er sie mit Gottes Wort, dem nach Verständnis der Reformierten einzig Gültigen, gleichsetzte. Von zentraler Bedeutung erweist sich diesbezüglich die Inspirationsquelle, an die sich Murer für seine Emblemradierung XXXVIII hielt. Es handelt sich um Tobias Stimmers Zeichnung mit der die Wahrheit ans Licht ziehenden Zeit von 1583 im Kupferstichkabinett Basel (Inv. U.XV.1; Kat. Tobias Stimmer, 1984, Nr. 245, Abb. 241; Vignau-Wilberg, 1982, S. 107, Abb. 123). Sie zeigt die von Chronos-Saturn an der Hand gefasste nackte Gestalt der Wahrheit zwar ohne Buch, aber wiederum mit Fackel über den auf der Erde kauernden dunklen Mächten, die sich anhand ihrer Kleidung als katholische Geistliche und Mönche zu erkennen geben und sie mit Strick, Peitschenschnur und Kanonen vergeblich im Bereich der Verfinsterung und Unwahrheit zu halten versuchen. Dass Murer seine Radierung wie Stimmer seine Zeichnung antipapistisch verstand, ist nicht zu bezweifeln. Die darin ans Licht kommende Wahrheit oder “Veritas” lässt sich demnach auf den sich im Verbum Dei manifestierenden neuen Glauben beziehen, der den alten katholischen Glauben, die “Traditio”, mit Hilfe der Zeit zu überwinden weiss.
Mit den 1631 einerseits von Hans Felix Hirzel und seiner Frau Barbara Ziegler (SNM Zürich, Inv. LM 55078; Vignau-Wilberg, 1982, Abb. 121; Jahresbericht SNM, 1975, S. 70f., Abb. 80), andererseits von Anton Kuhn und seiner Gemahlin Barbara Schüss (Tiedemann, 2009, S. 28f., Abb.) in Auftrag gegebenen Bildscheiben gibt es zwei Glasgemälde, welche die Allegorie der ans Licht tretenden Wahrheit in analoger Weise wie Gulers und Grebels Stiftung wiedergeben. Dasselbe gilt von dem im Schweizerischen Nationalmuseum befindlichen Scheibenriss, der sich in die gleiche Zeit wie diese Glasgemälde datieren lässt (Vignau-Wilberg, 1982, Abb. 122). Murers Emblemradierung lässt sich somit kaum als direkte Vorlage für die vorliegende Scheibe sowie diejenigen von 1631 ansprechen. Als solcher wird vielmehr ein darauf basierender, vermutlich aus der Werkstatt Murers oder derjenigen Nüschelers (s.u.) hervorgegangener Entwurf gedient haben.
Über die Beziehung zwischen Guler und Grebel ist nichts bekannt, ebenso wenig über den Ort, wohin diese ihr Glasgemälde 1624 verehrten. Man darf jedoch vermuten, dass sie nach Gulers Niederlassung in Zürich dort freundschaftlich miteinander verbunden waren und ihre Wappengabe in ein dortiges Gebäude machten.
Die beiden genannten Glasgemälde von 1631 dürften in der Werkstatt Hans Jakob Nüschelers geschaffen worden sein. Diese Werkstatt war vermutlich auch der Produktionsort der stilistisch verwandten Scheibe Gulers und Grebels. Die Stiftung Grebels von 1623 stammt wohl ebenfalls von Nüscheler (TG_1452).
Die Scheibe ist unpubliziert.