Sophia vom Grüth († 3. März 1579), Tochter des Zürcher Ratschreibers und Gegner Zwinglis Joachim (am Grüt, von Greuth, † 1527) und der Veronika Schwarzmurer aus Zug, war Klosterfrau in Magdenau und wurde von den katholischen Orten 1548 als Schaffnerin zur Wiederherstellung des Klosters nach Tänikon berufen. 1550 wurde sie durch die Tagsatzung bestätigt und zur Äbtissin erhoben. Ihr Bruder, der Abt von Muri Joachim Christoph vom Grüth (1549–1564), hatte zuerst auf sie hingewiesen. Ihren Ernennungsbrief unterzeichneten Ratsherr Aufdermauer zu Schwyz, Pannerherr Wolfgang Kolin und Hans Letter, beide des Rats in Zug, und Hans Huber von Rapperswil. Bei ihrer Ernennung legte Sophia vom Grüth einen Bürgschein über 1000 Gulden vor, der vom thurgauischen Landschreiber Hans Locher, der um 1550 eine Scheibe in den Kreuzgang von Tänikon verehrte (TG_27), entgegengenommen wurde. Unter ihrer Regentschaft wurden der Konvent erneuert und die Klosterbauten wiederhergestellt (Meyer-Marthaler, 1982, S. 944). Sophia besass vier Geschwister, die Brüder Theophil und der genannte Joachim Christoph sowie die Schwestern Meliora und Beatrix. Von diesen war die Erstere von 1553 bis 1599 Meisterin im Kloster Hermetschwil. Die Letztere lebte ebenfalls in Tänikon.
Sophia vom Grüth betätigte sich häufig als Scheibenstifterin. Ihre früheste bekannte Wappengabe ist die vorliegende, die sie 1549 als Verwalterin des Klosters Tänikon ausführen liess. Um die gleiche Zeit entstand ihre noch zur Hälfte erhaltene Rundscheibe, die als Flickstück in ihre 1558 in den Kreuzgang von Tänikon gelangte Scheibe eingefügt ist (TG_29). Ein Fragment aus einem anderen von ihr stammenden Glasgemälde findet sich in der ebenfalls für diesen Kreuzgang bestimmten Scheibe Hans Lochers (TG_27). 1563 schenkte Sophia ein Scheibe in den Kreuzgang von Wettingen (Boesch, 1943, S. 30). Aus dem Kloster Magdenau stammt vermutlich ihr Glasgemälde von 1567 im Museum Heylshof in Worms (Boesch, 1943, S. 30). Wie aus den Klosterrechnungen Tänikons hervorgeht, gab sie während ihrer dortigen Zeit als Äbtissin weitere Fensterschenkungen in Auftrag, so 1552 für die Klosterkirche in Ittingen und Beat Quirinus in Zug, 1553 für ihren Bruder Theophil in Kreuzlingen, 1555 für den vermutlich oben erwähnten Hans Huber in Rapperswil und 1557 für den Zuger Landvogt Jakob Schicker (Boesch 1943, S. 30f.).
1549 bat der Abt von Kreuzlingen Georg von Tschudi an der Tagsatzung um Fensterschenkungen der Stände für sein neu erbautes Abtshaus im Klosterbezirk (Erni/Raimann, 2009, S. 92). 1550 wird festgehalten, dass alle Orte ausser Bern, Freiburg, Solothurn und Appenzell ihm diese Fenstergabe bewilligt haben (Eidgenössische Abschiede, 4,1, S. 104 (1549); S. 212 (Januar 1550)). Auch Bern stiftete aber 1549 ein Fenster (Berner Ratsmanual 27. 8. 1549; Haller, 1900, S. 140). Vielleicht war die vorliegende Scheibe der Tänikoner Verwalterin ebenfalls für das Haus des Abtes Tschudi bestimmt. Erst 1943 gelangte es nach seinem Ankauf durch den Kanton nach Tänikon und wurde dort ins Kirchenfenster s V eingesetzt.
Stilistische Vergleiche legen nahe, dass der Zürcher Glasmaler Niklaus Bluntschli das Glasgemälde schuf. Bluntschli führte zehn Jahre später im Auftrag Sophia vom Grüths, nun im Amt als Äbtissin, die Glasmalereien für den Kreuzgang von Tänikon aus (vgl. TG_28, TG_29). Besonders ähnlich sind dessen Wappenscheiben für Meliora vom Grüth und für Dorothea Geilinger von 1562 resp. 1563 im Kreuzgang von Wettingen (Hoegger, 2002, S. 88, 139, 270, 332).
Die Scheibe wird genannt in:
Catalogue, 1905, Nr. 30, S. 8, Abb.
Boesch, 1943, S. 29, Abb. 9 (S. 30).
Zehnder, 1982, S. 82.